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Mörder nach 28 Jahren Haft für entlassungsfähig erklärt – Opfers Kopf nie gefunden


Parole Board entscheidet trotz anhaltender Geheimhaltung

Ein Mann, der 1997 einen Teenager erwürgte, zerstückelte und den Aufenthaltsort des abgetrennten Kopfes bis heute verschweigt, soll unter strengen Auflagen freikommen. Das entschied das britische Parole Board im Januar und stufte Stuart Diamond, 48, nach fast drei Jahrzehnten im Hochsicherheitskrankenhaus als nicht länger gefährlich für die Öffentlichkeit ein.

Die Entscheidung stößt auf entschiedenen Widerstand der Familie des Opfers, Christopher Hartley. Seine Mutter, Jean Hartley, führt seit Jahren Kampagnen gegen eine Freilassung, solange Diamond die volle Wahrheit über den Verbleib ihres Sohnes verschweigt. „Ich hasse Diamond. Ich kann ihm nicht vergeben, dass er meine Familie durch die Hölle gejagt hat“, sagte sie dem ECHO. Die Tat verursache „unvorstellbares Leid“ und zerstöre die Familie bis heute.

Grausame Tat und riskante Vergangenheit

Diamond hatte den 17-jährigen Christopher am 30. Dezember 1997 in eine Wohnung in Lancashire gelockt, ihn dort erwürgt und seine Leiche anschließend im Gemeinschaftsbad in drei Teile zersägt. Die Überreste wurden später in einem Hotelmüllcontainer gefunden. Ein Richter verwies Diamond 1999 unter dem Mental Health Act in das Hochsicherheitskrankenhaus Ashworth und mahnte, dass „die sorgfältigste Überlegung“ nötig sei, bevor er je zurück in die Gesellschaft dürfe.

Bereits vor der Tat war Diamond wegen Gewaltdelikten vorbestraft, darunter ein 18-monatiger Aufenthalt in einer Jugendstrafanstalt, weil er einem Mann mit einem Messer das Gesicht aufschlitzte. Ein psychiatrisches Gutachten aus einem früheren Fall hielt fest, dass er bereits damals von Mord fantasierte. Zum Zeitpunkt des Mordes an Christopher war Diamond erst seit wenigen Wochen auf Bewährung frei.

Laut den Parole-Dokumenten identifizierte das Gremium zwar mehrere Risikofaktoren, darunter Diamonds damaligen Drogen- und Alkoholmissbrauch und seine Bereitschaft, „sich auf Gewalt einzulassen, ohne an die Konsequenzen zu denken“. Als Schutzfaktoren wertete es jedoch seine verbesserte Fähigkeit, Gewaltsituationen zu managen, sowie das Fehlen von Gewaltanzeichen seit Jahren. Diamond habe „signifikantes Mitgefühl für das Opfer“ gezeigt und Struktur in seinem Leben entwickelt.

Bereits im Februar 2025 hatte ein psychiatrisches Tribunal eine bedingte Entlassung unter Auflagen in Aussicht gestellt. Das Parole Board bestätigte nun, dass Diamond notwendige Arbeit zur Risikominderung geleistet habe und keine Hinweise auf problematisches Verhalten oder gewaltbefürwortende Einstellungen mehr vorlägen. Er habe auch bereits unbegleitete Testaufenthalte in der Öffentlichkeit absolviert.

Zu den Entlassungsauflagen gehören unter anderem die Meldung bei einem Bewährungshelfer, ein Aufenthaltsverbot für bestimmte Gebiete und die Teilnahme an Therapien. Ein Sprecher des Justizministeriums betonte, dass der Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik die Mindestverbüßungsdauer einer lebenslangen Strafe nicht verändere.

Die Familie des Opfers startete eine Petition für eine Gesetzesreform. Sie fordert, dass Mörder nicht direkt aus der forensischen Psychiatrie auf Bewährung entlassen werden dürfen, ohne Zeit in einem regulären Gefängnis verbracht zu haben. „Wie kann er fit für das Leben in der Gemeinschaft sein, wenn er nie fit genug für ein normales Gefängnis war?“, fragt Jean Hartley. Die Petition argumentiert, dass psychiatrische Behandlung das Prinzip der Verantwortung für schwere Verbrechen nicht ersetzen dürfe.

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Thomas Kufus

Thomas Kufus ist Redakteur und Medienanalyst mit Schwerpunkt auf Film, Kultur und digitale Medien. Er schreibt über internationale Kino- und Streamingtrends sowie über die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen der Medienbranche.

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