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Italiener nach versuchtem Vergewaltigungsangriff in Flugzeug zu sechs Jahren Haft verurteilt

Das schottische High Court in Edinburgh hat einen 45-jährigen Italiener wegen versuchter Vergewaltigung an einer Mitreisenden zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Das Verbrechen ereignete sich am Abend des 13. Mai 2025 an Bord eines EasyJet-Fluges von Neapel nach Edinburgh.

Angriff auf alleinreisende Frau

Der Angreifer, Nicola Cristiano, hatte während des Fluges seinen Sitzplatz gewechselt, um sich neben das alleinreisende Opfer zu setzen. In der Folge griff er die Frau mehrfach an Hand und Hals, um sie zu zwingen, seinen entblößten Genitalbereich zu berühren. Spuren seiner Samenflüssigkeit wurden auf der Wange und Lippe der Frau gefunden. Cristiano, ein Vater von zwei Kindern, der sich auf einer Dienstreise befand, versuchte zudem, das Opfer zu küssen und an Brust und Körper zu berühren.

Nachdem der Italiener in einen anderen Bereich des Flugzeugs gegangen war, konnte die Frau die Kabinencrew alarmieren. Cristiano wurde nach der Landung auf dem Flughafen Edinburgh festgenommen. Ein Gericht sprach ihn letzten Monat schuldig.

Bei der Urteilsverkündung zeigte der Angeklagte, der die Verhandlung mit Hilfe eines italienischen Dolmetschers in einer schwarz-goldenen Bomberjacke und blauer Jeans verfolgte, keine Reaktion.

Richterin verweist auf traumatische Folgen

Richterin Alison Stirling begründete das Strafmaß mit der schweren Natur der Tat und ihren Folgen. Sie bezog sich auf eine Aussage der Geschädigten, derzufolge der Angriff dauerhafte Auswirkungen auf ihr Sicherheitsgefühl und ihre Lebensführung habe. „Sie fühlt sich nicht mehr wohl dabei, zu fliegen oder allein zu reisen“, so die Richterin. Geplante Urlaube wolle die Frau nicht mehr antreten. Besonders schädlich sei die Tatsache, dass der Übergriff an einem öffentlichen Ort, umgeben von anderen Menschen, geschah, obwohl sie sich in dem Moment völlig allein gefühlt habe.

Die Richterin stellte außerdem fest, dass Cristiano das Schuldurteil nicht akzeptiere. Sein Anwalt Jim Stephenson räumte zwar vor Gericht ein, sein Mandant habe zugestanden, dass das Opfer mehrfach „nein“ gesagt habe und dass er ihre Hand an seinen Penis geführt habe. Cristiano bestehe jedoch auf seiner Unschuld in Bezug auf die schwerwiegendsten Teile der Anklage.

Die Haftstrafe diene der Bestrafung, dem Ausdruck gesellschaftlicher Missbilligung, dem Schutz der Öffentlichkeit und der Rehabilitation in Haft, führte Stirling aus. Nach Verbüßung seiner Strafe werde Cristiano nach Italien abgeschoben. Zudem werde er für eine „unbestimmte Zeit“ meldepflichtig sein.

Die Polizei von Scotland begrüßte das Urteil. Detective Chief Inspector Steph Garnett von der Public Protection Unit hofft, dass die Verurteilung dem Opfer Trost spende und anderen Betroffenen sexualisierter Gewalt Mut mache, Anzeige zu erstatten. Die Ermittler würden alle Hinweise gründlich prüfen und speziell geschulte Beamte stünden für Unterstützung bereit. Meldungen können unter der Telefonnummer 101 oder anonym bei Crimestoppers unter 0800 555 111 erfolgen.

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Thomas Kufus

Thomas Kufus ist Redakteur und Medienanalyst mit Schwerpunkt auf Film, Kultur und digitale Medien. Er schreibt über internationale Kino- und Streamingtrends sowie über die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen der Medienbranche.

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