Geschworene spricht Palästina-Aktivisten von schwerem Einbruch frei
In einem aufsehenerregenden Prozess am Woolwich Crown Court in London sind sechs pro-palästinensische Aktivisten vom Vorwurf des schweren Einbruchs freigesprochen worden. Die Geschworenen konnten sich jedoch nicht auf Urteile in den Punkten Sachbeschädigung einigen, und bei einigen Angeklagten blieben auch die Vorwürfe der gewalttätigen Ausschreitung ohne abschließendes Urteil.
Langwierige Beratungen führen zu gemischtem Ergebnis
Nach mehr als 36,5-stündigen Beratungen der Jury ergab sich ein differenziertes Bild: Fatema Zainab Rajwani (21), Zoe Rogers (22) und Jordan Devlin (31) wurden von der Anklage der gewalttätigen Ausschreitung freigesprochen. Für ihre Mitangeklagten Charlotte Head (29), Samuel Corner (23) und Leona Kamio (30) konnte die Jury in diesem Punkt kein Urteil fällen. Alle sechs hatten die gegen sie erhobenen Vorwürfe des schweren Einbruchs, der gewalttätigen Ausschreitung und der Sachbeschädigung stets bestritten.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Gruppe als Mitglieder der inzwischen verbotenen Organisation „Palestine Action“ bezeichnet. Dieser wird vorgeworfen, den Angriff auf eine Fabrik des israelischen Rüstungsunternehmens Elbit Systems UK in Bristol im Südwesten Englands im August des vergangenen Jahres organisiert zu haben. Der Prozess selbst hatte im November begonnen.
Eine besondere Note betraf Samuel Corner. Ihm wurde zusätzlich vorgeworfen, mit einer Vorschlaghammer auf eine Polizeiobermeisterin eingeschlagen und sie mit Tötungsabsicht schwer verletzt zu haben. Auch zu diesem Anklagepunkt konnten die Geschworenen nach den langen Beratungen zu keiner Entscheidung gelangen.
Emotionale Reaktion nach Urteilsverkündung
Die Reaktion der Angeklagten auf die verkündeten Entscheidungen war emotional. Nachdem der Richter den Gerichtssaal verlassen hatte, umarmten sich die sechs Verteidigten auf der Anklagebank und winkten ihren Unterstützern auf der Publikumstribüne zu, die ihrerseits laut jubelten.
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Aktivitäten von Gruppen, die gegen israelische Rüstungsfirmen im Ausland protestieren. Die genannten Vorwürfe bezogen sich auf einen konkreten Vorfall in Bristol, bei dem die Aktivitäten der nun verbotenen Gruppe „Palestine Action“ im Zentrum der Ermittlungen standen. Die gemischten Urteile und die nicht erzielten Entscheidungen der Jury spiegeln die Komplexität des Falles wider, in dem politische Motive auf konkrete strafrechtliche Vorwürfe trafen.