Epstein-Akten: Behauptungen einer Frau, Trump habe sie nach Oralverkehr gebissen
Donald Trump taucht in den kürzlich veröffentlichten Epstein-Akten auf. Das US-amerikanische Justizministerium gab mehr als drei Millionen Seiten von Dokumenten frei, die 2.000 Videos und 180.000 Bilder enthalten. Diese Veröffentlichung erfolgte nach den vorherigen Freigaben von tausenden weiteren Seiten. Trump wird in einem Dokument genannt, das von einer unbekannten Frau berichtet, die vor 35 Jahren gezwungen wurde, ihm oral zu dienen. Die Frau soll während des Vorfalls angeblich den Präsidenten gebissen haben. Es gibt jedoch keinerlei Hinweise darauf, dass die Erwähnung in den Akten ein Fehlverhalten impliziert.
Auch prominente Persönlichkeiten wie der ehemalige Präsident Bill Clinton sind in den Akten zu finden. Bilder der betroffenen Frauen wurden größtenteils geschwärzt, während die von verurteilten Pädophilen wie Jeffrey Epstein und seiner Komplizin Ghislaine Maxwell veröffentlicht wurden. Maxwell ist derzeit wegen ihrer Rolle bei der Rekrutierung minderjähriger Frauen für Epstein zu 20 Jahren Haft verurteilt.
Frühere Anschuldigungen und die Bedeutung der Akten
Weder Trump noch Clinton wurden offiziell beschuldigt, an Straftaten beteiligt gewesen zu sein. Frühere Dokumente deuteten darauf hin, dass Trump mehrmals mit Epstein in dessen Privatjet geflogen sei. Die neueste Veröffentlichung von Dokumenten bezieht sich auf ähnliche Anschuldigungen wie eine Zivilklage aus dem Jahr 2016. In dieser Klage wurde Trump zusammen mit Epstein beschuldigt, ein 13-jähriges Mädchen auf einer Party im Jahr 1994 vergewaltigt zu haben. Das Mädchen beschrieb, dass Trump sie an ein Bett gefesselt, vergewaltigt und danach ihre Familie bedroht haben soll. Epstein wurde ebenfalls beschuldigt, das Mädchen missbraucht zu haben.
Diese Klage wurde 2016 ohne Anklageerhebung fallen gelassen, und Trump bezeichnete die Vorwürfe als „kategorisch unzutreffend“. Die Erwähnung von Trump in den Epstein-Akten stellt jedoch keine Beweismittel für seine Schuld dar. Die Veröffentlichung dieser Akten zielt darauf ab, die Verbindungen von Epstein zu verschiedenen prominenten Persönlichkeiten zu beleuchten. Es ist wichtig zu beachten, dass die bloße Nennung in den Akten keine strafrechtliche Verantwortung bedeutet.
Epstein war weithin vernetzt, und die Ermittler sammelten so viele Akten wie möglich für ihre Untersuchungen. Daher können Personen, die Epstein kannten, aber keine Rolle in seinen Straftaten spielten oder nichts von seinen Verbrechen wussten, ebenfalls in den Akten erscheinen. Das US-Justizministerium bezeichnete einige Abschnitte, die Trump betreffen, als „unwahr und sensationslüstern“. Diese Abschnitte wurden anonym im Jahr 2020 an das FBI übermittelt, ohne Beweise zu liefern.
Die Veröffentlichungen der Akten wurden jedoch heftig kritisiert, insbesondere aufgrund von Schwärzungen, fehlenden Akten und verschwundenen Beweismitteln. Ein Vorfall, bei dem ein Foto von Trump kurz nach der Veröffentlichung von der Seite verschwand, sorgte für zusätzliche Kontroversen. Das US-Justizministerium wies darauf hin, dass in den Akten keine Hinweise darauf enthalten seien, dass Trump einer strafrechtlichen Untersuchung unterzogen wird. Trump selbst behauptet, dass einige der Akten „gefälscht“ oder von seinen politischen Gegnern manipuliert wurden.