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horst Januar 23, 2010 um 12:26 am

Seine Anwälte sehen das mit dem deutschen Recht aber ganz und gar nicht so eindeutig, wie es hier dargestellt wird.
http://www.mikogo.de/2010/01/22/presseerklaerung-vom-rechtsanwalt/

Zu Recht, wie ich meine: Dass Städte gleichnamige Domains benutzen, um damit offizielle Bürgerinformationen ins Netz zu stellen: Davon habe ich schon gehört und kann Verwechslungsgefahr nachvollziehen. Aber dass sie sich über Twitteraccounts ans Volk wenden und zum Namen auch noch kleine Protrait-Nutzerbildchen hochladen? Das ist doch lächerlich!

Daniel Januar 23, 2010 um 11:12 am

Würde aber vor der Übergabe des Accounts alle entfolgen.

Sinnlos sowas.

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